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AGB

AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

§1 Allgemeines:
1.1 Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von 87GraD Designbüro übernommenen Aufträge sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
1.2 Ein Vertrag zwischen dem Designer und dem Auftraggeber kommt grundsätzlich erst zustande, sobald ein schriftliches Angebot des Designers, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beiliegen, vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurde.
1.3 Mit Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber akzeptiert und anerkannt und somit Vertragsbestandteil.
1.4 Weitere Vertragsabreden bedürfen stets der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich durch den Auftraggeber bestätigt werden.
1.5 Sämtliche schriftliche Angebote durch den Designer sind für diesen nur 31 Werktage verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neues Angebot durch den Designer erstellt werden.

 

§2 Urheberrecht und Nutzungsrechte:
2.1 Die Gesamtleistung des Designers (Planung und Entwurf) besteht nach § 631 BGB in der Schaffung eines Werkes. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht zur Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht nach § 31 UrhG räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
2.2 Sämtliche Entwürfe und Reinzeichnungen des Designers dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Sowohl die vollständige, als auch teilweise Nachahmung bleibt untersagt.
2.3 Bei Verstößen gegen die Punkte 2.1 und 2.2 hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
2.4 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an dem Werk. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen.
2.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.6 Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

§3 Vergütung:
3.1 Sofern im schriftlichen Angebot des Designers nicht anders vereinbart, wird die Vergütung pauschal berechnet.
3.2 Die Vergütung errechnet sich grundsätzlich aus Multiplikation des Stundensatzes mal Zeitaufwand (in Stunden).
3.3 Der Stundensatz des Designers beträgt 85,00 EUR.
3.4 Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte wird gesondert berechnet, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Sie wird bestimmt durch Vereinbarung folgender Faktoren: Nutzungsart (einfach oder ausschließlich), Nutzungsgebiet (räumlich) und Nutzungsumfang (inhaltlich). Der so entstehende Gesamtfaktor wird mit dem Faktor Zeitaufwand aus den Entwurfsarbeiten multipliziert.
3.5 Werden nur Entwürfe aus dem Bereich der visuellen Kommunikation ohne Einräumung von Nutzungsrechten bestellt, wie z. B. Reinzeichnungen, Darstellungen technischer Art, Illustrationen, Muster oder Modelle, so entfällt das Entgelt für die Einräumung von Nutzungsrechten, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Entwurfsarbeiten.
3.6 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3.7 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber leistet, sind kostenpflichtig, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

§4 Zahlung:
4.1 Sämtliche Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar ohne Abzug und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vom Auftraggeber an den Designer zu zahlende Gesamtvergütung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer wird als „Rechnungsbetrag“ als solcher auf der Rechnung benannt.
4.2 Rechnungsbeträge sind grundsätzlich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nr. auf das auf der Rechnung genannte Bankkonto zu zahlen.

 

§5 Fremdleistungen:
5.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und in Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2 Sofern im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und in Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer von sämtlichen Verbindlichkeiten Dritter freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

§6 Eigentum und Rückgabepflicht:
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens zwei Monate nach Lieferung unbeschädigt und vollständig zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und in Rechnung des Auftraggebers.

 

§7 Herausgabe von Daten:
7.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
7.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Designers verändert werden.
7.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
7.4 Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

§8 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster:
8.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
8.2 Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer drei Musterexemplare unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
9.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
9.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und in Rechnung des Auftraggebers.
9.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
9.4 Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
9.5 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

§9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen:
10.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er hierfür die Mehrkosten zu tragen.
10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

§10 Schlussbestimmungen:
11.1 Erfüllungsort für alle Leistungen von 87GraD Designbüro, sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Ibbenbüren, Deutschland.
11.2 Nach § 306 BGB berührt die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

Stand: 01.10.2023